- Beschluß über die Handhabung der Polizei in der Bürgermeisterei St. Ingbert 1838 -
S. 21: VIII. Heuerndte. IX. Vertilgung
schädlicher Thiere. X. Verhütung von
Feuersgefahr in den Feldern. XI. Einfriedigungen,
Marksteine, Warnungszeichen.

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