- Beschluß über die Handhabung der Polizei in der Bürgermeisterei St. Ingbert 1838 -
S. 17: B. Aeußere Gemeinde- oder Feld-Polizei.
I. Schmälerung und andere Gefährdung
der Felder. II. Beschädigung zubereiteter,
besaamter und mit Früchten bestellter Felder.

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